Air Cargo or Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport(ACC3)

Die EU – Verordnungen schreiben vor, dass Unternehmen, die Luftfracht und Post aus Drittstaaten in die EU verbringen, sich als „Air Cargo or Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport“ (ACC 3) registrieren lassen müssen. Die ACC3-Benennung ist grundsätzlich erforderlich für sämtliche Flüge, mit denen Fracht oder Post zwecks Transfer, Transit oder Entladen zu EU/EWR-Flughäfen befördert wird.

Bis zum 1. Juli 2014 muss an den betreffenden Drittstaaten-Flughäfen eine Vor-Ort-Kontrolle durch einen unabhängigen Validierungsprüfer stattgefunden haben.

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Wie erfolgt eine ACC3/RA3/KC3 Validierung?

Die EU-Validierung der Luftsicherheit bezüglich der relevanten Luftfrachtabfertigung eines Luftfahrtunternehmens umfasst eine Prüfung des Sicherheitsprogramms des Luftfahrtunternehmens zur Gewährleistung seiner Relevanz sowie Vollständigkeit und die Überprüfung der Durchführung von Luftsicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die relevante Luftfrachtabfertigung.

Wenn das ACC3 nicht verpflichtet ist, die in die EU/den EWR zu befördernde Luftfracht oder Luftpost zu 100 % zu kontrollieren, muss das ACC3 gewährleisten, dass die Fracht oder Post von einem Reglementierten Beauftragten (RA3), Bekannten Versender (KC3) oder Geschäftlichen Versender (AC3) eines Reglementierten Beauftragten mit EU-Validierung der Luftsicherheit kommt. Diese Stellen müssen ebenfalls eine Validierung durch einen EU-Validierungsprüfer durchlaufen haben.

Nach Bewertung einer speziellen Prüfliste hat der EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit die Schlussfolgerung zu ziehen, ob seine Überprüfung vor Ort dem Inhalt des Teils des Sicherheitsprogramms entspricht, in dem die Maßnahmen für in die EU/den EWR zu befördernde Luftfracht/Luftpost beschrieben sind, und ob die in dieser Prüfliste genannten Ziele durch die Sicherheitskontrollen in ausreichendem Maße erreicht werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

TWS Schulung & Beratung GmbH bietet Ihnen als Ihr Spezialist für Beratung rund um die Logistik einen Pool von zugelassenen EU-Validierungsprüfern an. Diese haben die entsprechende Ausbildung und Prüfung absolviert und sind offiziell von der Behörde anerkannt. Damit sind unsere Prüfer berechtigt, die Validierung für ACC3 durchzuführen. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihre Geschäftspartner, betroffene Reglementierte Beauftragte (RA 3) und Bekannte Versender (KC 3).

Validierungsprozess

Zu Beginn des Validierungsprozesses erfolgt eine Dokumentenüberprüfung. Die Dokumentenüberprüfung enthält folgende Punkte:

  • Organisation und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
  • Sicherheitsprogramm
  • Einstellung und Schulung von Personal
  • Annahmeverfahren
  • Datenbank
  • Kontrolle
  • Fracht mit hohem Risiko – High risk cargo or mail (HRCM)
  • Schutz

Nach der Überprüfung der relevanten Dokumente wird ein Vorortbesuch durchgeführt. Anhand spezieller Prüflisten hat der EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit das Sicherheitsniveau zu bewerten, das bezüglich Luftfracht oder Luftpost in die EU/den EWR von dem oder unter der Verantwortung des ACC3 oder eines Luftfahrtunternehmens, das die ACC3-Benennung beantragt, angewendet wird.

Im Anschluss wird der zuständigen Behörde (bei ACC3) und dem validierten Unternehmen innerhalb eines Monats nach der Prüfung vor Ort ein Validierungsbericht vom EU-Validierungsprüfer übermittelt.

Die Registrierung als validiertes ACC3-Unternehmen erfolgt durch die zuständige Behörde.

Die Benennung des RA3 oder KC3 erfolgt direkt durch den EU-Validierungsprüfer