Die EU-Validierung der Luftsicherheit bezüglich der relevanten Luftfrachtabfertigung eines Luftfahrtunternehmens umfasst eine Prüfung des Sicherheitsprogramms des Luftfahrtunternehmens zur Gewährleistung seiner Relevanz sowie Vollständigkeit und die Überprüfung der Durchführung von Luftsicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die relevante Luftfrachtabfertigung.
Wenn das ACC3 nicht verpflichtet ist, die in die EU/den EWR zu befördernde Luftfracht oder Luftpost zu 100 % zu kontrollieren, muss das ACC3 gewährleisten, dass die Fracht oder Post von einem Reglementierten Beauftragten (RA3), Bekannten Versender (KC3) oder Geschäftlichen Versender (AC3) eines Reglementierten Beauftragten mit EU-Validierung der Luftsicherheit kommt. Diese Stellen müssen ebenfalls eine Validierung durch einen EU-Validierungsprüfer durchlaufen haben.
Nach Bewertung einer speziellen Prüfliste hat der EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit die Schlussfolgerung zu ziehen, ob seine Überprüfung vor Ort dem Inhalt des Teils des Sicherheitsprogramms entspricht, in dem die Maßnahmen für in die EU/den EWR zu befördernde Luftfracht/Luftpost beschrieben sind, und ob die in dieser Prüfliste genannten Ziele durch die Sicherheitskontrollen in ausreichendem Maße erreicht werden.
TWS Schulung & Beratung GmbH bietet Ihnen als Ihr Spezialist für Beratung rund um die Logistik einen Pool von zugelassenen EU-Validierungsprüfern an. Diese haben die entsprechende Ausbildung und Prüfung absolviert und sind offiziell von der Behörde anerkannt. Damit sind unsere Prüfer berechtigt, die Validierung für ACC3 durchzuführen. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihre Geschäftspartner, betroffene Reglementierte Beauftragte (RA 3) und Bekannte Versender (KC 3).