Was sind Bordvorräte?
Als Bordvorräte gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden. Diese müssen ebenfalls einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden und bis zur Verladung in das Flugzeug vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Um Bordvorräte vor unbefugtem Zugriff zu schützen, wird in der Praxis zwischen dem sogenannten „Reglementierten Lieferanten für Bordvorräte“ und „Bekannten Lieferanten für Bordvorräte“ unterschieden.
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Reglementierter Lieferant von Bordvorräten
Ein Reglementierter Lieferant ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern.
Die Zulassung zum Reglementierten Lieferanten für Bordvorräte erfolgt über einen Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt. Neben dem Antrag ist das Sicherheitsprogramm nebst gezeichneter Verpflichtungserklärung einzureichen. Es erfolgt die Prüfung des Sicherheitsprogramms durch das Luftfahrt-Bundesamt. Im Anschluss erfolgt eine Inspektion der beantragten Standorte durch das Luftfahrt-Bundesamt. Sofern der jeweilige Standort zulassungsfähig ist, erfolgt die Zulassung zum Reglementierten Lieferanten. Die Zulassung kann auf maximal fünf Jahre erteilt werden.
Bekannter Lieferant von Bordvorräten
Ein Bekannter Lieferant von Bordvorräten ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen Reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug, zu liefern.
Was sind Flughafenlieferungen?
„Alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind.“ Bei Fracht, Post, Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Gepäck handelt es sich nicht um Flughafenlieferungen. Dafür gelten andere Sicherheitsvorschriften!
Bekannter Lieferant für Flughafenlieferungen
Der Bekannte Lieferant wird vom jeweiligen Flughafenbetreiber benannt. Flughafenlieferungen sind z. B. Bäume oder Toiletten, die in einen Sicherheitsbereich eines Flughafens gebracht werden.
Alle Flughafenlieferungen und Bordvorräte sind vor der Verbringung in einen Sicherheitsbereich einer Kontrolle zuzuführen. Ausgenommen sind Lieferungen, die durch einen Bekannten Lieferanten geliefert werden und den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden (sichere Lieferkette).
Unser Leistungsangebot
Die TWS Schulung & Beratung GmbH unterstützt Sie bei allen sich ergebenden
Pflichten und Voraussetzungen für den Geschäftlichen Versender:
Erstellung des Sicherheitsprogramms
Umfassende Beratung
Schulung Ihres Personals
Änderungsdienst durch Umgestaltungen Ihrer betrieblichen Abläufe oder durch gesetzliche Änderungen
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Bei Interesse können Sie uns gerne unter info@twsschulung.de oder auch telefonisch unter 0611 / 97428662 kontaktieren.