TWS Schulung & Beratung GmbH - Luftsicherheit: Schulung und Beratung
Luftsicherheit ist ein sensibles Thema, welches besonderes Fachwissen voraussetzt. Nicht immer ist dieses Fachwissen bereits vorhanden, sodass Zertifizierungen nicht (z. B. als Bekannter Versender/Reglementierter Beauftragter/Bekannte Lieferanten) alleine vorbereitet werden können. Für diese Fälle steht Ihnen die TWS Schulung & Beratung mit jahrelanger Erfahrung und Know-how rund um das Thema Luftsicherheit zur Verfügung.
Deutschlandweite Beratung und Schulung zum Thema Luftsicherheit
Die TWS Schulung & Beratung bietet deutschlandweit Schulungen und Beratungen zu den Themen Luftsicherheit an. Bei Bedarf führen wir auch eine Schulung über Luftsicherheit als Inhouse-Veranstaltung bei Ihnen vor Ort durch.
Sicherheitsprogramme
Die TWS Schulung & Beratung unterstützt im Bereich der sicheren Lieferkette mit der Beratung und der Erstellung von Sicherheitsprogrammen. Wir beraten Sie in Ihrer Funktion als Luftfrachtsicherheitsbeauftragter bei allen Fragen, die in der täglichen Praxis zum Thema Luftsicherheit aufkommen, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
ACC3-Validierung
TWS Schulung & Beratung bietet Ihnen als Ihr Spezialist für Beratung rund um die Logistik einen Pool von zugelassenen EU-Validierungsprüfern an. Diese haben die entsprechende Ausbildung und Prüfung absolviert und sind offiziell von der Behörde anerkannt. Damit sind unsere Prüfer berechtigt, die Validierung für ACC 3 durchzuführen. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihre Geschäftspartner, betroffene reglementierte Beauftragte (RA 3) und bekannte Versender (KC 3).
AUDITS
Weiterhin führen wir die vom Luftfahrt-Bundesamt geforderten jährlichen Audits durch, die beispielsweise ein Reglementierter Beauftragter und Bekannter Versender nachweisen müssen und erstellen hierbei auch die geforderte Dokumentation. Bei Änderungen oder erforderlichen Korrekturmaßnahmen Ihrer Abläufe im Sicherheitsprogramm stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie in der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
Luftsicherheitsschulung
Auch hinsichtlich der Luftsicherheitsschulung in der sicheren Lieferkette sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Unsere Ausbilder sind vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen. Wir unterstützen Sie bei der Schulung von:
- Personal, das andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post durchführt nach Kapitel 11.2.3.9. der VO (EU) Nr. 2015/1998
- Personal, das andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführt nach
Kapitel 11.2.3.10. der VO (EU) Nr. 2015/1998
- Sicherheitsbeauftragte nach Kapitel 11.2.5. der VO (EU) Nr. 2015/1998 (35 Stunden Schulung)
- Personen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen haben nach Kapitel 11.2.6. der VO (EU) Nr. 2015/1998
- Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins nach Kapitel 11.2.7. der VO (EU) Nr. 2015/1998
- Auffrischungsschulung von Sicherheitspersonal nach § 3 Abs. 2 (LuftSiSchulV)
- Fortbildungsunterweisung für Ausbilder nach § 2 Abs. 3 (LuftSiSchulV)
Luftsicherheitskontrollkraft
Wir unterstützen Sie bei der monatlichen praktischen Fortbildung Ihrer Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen. In dieser praktischen Umsetzung wird die Nutzung eines Röntgengeräts simuliert. Das Trainingsprogramm umfasst eine Bilderdatenbank von ca. 5000 Bildern. Der Nutzer muss innerhalb von 60 Minuten 120 Bilder in Echtzeit analysieren und feststellen, ob gefährliche oder verbotene Gegenstände in den Frachtsendungen enthalten sind.
Online-Schulung
Die TWS Schulung & Beratung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Personal oder Ihre Mitarbeiter im Bereich Luftsicherheit über ein vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenes Onlineschulungsprogramm ausbilden zu lassen. Dieses sogenannte WEB BASED TRAINING bieten wir für folgende Kategorien an:
Luftsicherheit:
- Kap. 11.2.3.9.: Personal, das andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post durchführt
- Kap. 11.2.3.10.: Personal, das andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführt
- Kap. 11.2.6.: Personen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen haben
- Kap. 11.2.7.: Personal, das Zugang zu identifizierbarer Luftfracht hat (Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins)
- Auffrischungsschulung Sicherheitspersonal gem. § 3 Abs. 2 LuftSiSchulV
Gefahrgut:
- Gefahrgutunterweisung nach ADR
Zoll:
- AEO Sicherheitsunterweisung
Wenn Sie an einer Luftsicherheitsschulung interessiert sind oder zu diesem Thema eine spezielle Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und werden Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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